Die Biometrie-Datenbank des sozialen Netzwerks Facebook bleibt für den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit auch weiterhin ein Stein des Anstoßes. Und eben diesen möchte selbiger nun nach eigenen Angaben unter Androhung rechtlicher Schritte ins Rollen bringen. In einer jüngst veröffentlichten Pressemitteilung wird nochmals deutlich darauf hingewiesen, dass das Vorgehen bei der Einführung und dem Einsatz der automatischen Gesichtserkennung, die von Facebook durchgeführt wird, sowie die in Aussicht gestellten Änderungen seitens Facebook nicht ausreichend seien, um einen eklatanten Verstoß gegen das europäische und deutsche Datenschutzrecht abzustellen. Als konkrete mögliche Maßnahmen werden die Verhängung eines Bußgeldes sowie der Erlass einer Ordnungsverfügung in Betracht gezogen. Facebook und seine diversen Dienste werden sich folglich auch künftig großer Aufmerksamkeit erfreuen dürfen.