Europäisches Justizielles Netz für Zivil- und Handelssachen

Das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen ist zum Zwecke der Verbesserung, Vereinfachung und Beschleunigung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen aufgrund einer Entscheidung des Rates der EU im Mai 2001 (2001/470/EG) eingeführt worden. Das auf der zugehörigen Webseite von der Kommission verwaltete Informationssystem wird in Zusammenarbeit mit einem Netz nationaler Justiz- und Verwaltungsbehörden unterhalten und regelmäßig aktualisiert. Die Webseite bietet zahlreiche Informationen über die Mitgliedstaaten, das Gemeinschaftsrecht und das internationale Recht, wobei Themen mit zivil- und handelsrechtlichem Bezug im Vordergrund stehen. So werden neben den Grundsätzen über die Rechtssysteme und Gerichtsverfassungen der Mitgliedstaaten auch die mitgliedstaatlichen Bedingungen und Modalitäten für die Anrufung der Gerichte, die Zustellung von Schriftstücken, die Vollstreckung von Gerichtsurteilen usw. dargestellt. Informationen über einschlägige (geltende oder in Vorbereitung befindliche) Gemeinschaftsrechtsakte und maßgebliche internationale Übereinkünfte können durch Anklicken der Europafahne bzw. Weltkarte aufgerufen werden. Auf der Webseite regelmäßig verwendete Begriffe werden in einem Glossar definiert; die Orientierung wird über einen Wegweiser erleichtert. Der schrittweise Ausbau des Informationssystems bringt es mit sich, dass (bisher noch) nicht alle Informationen in allen Amtssprachen zur Verfügung stehen. Die Webseite nutzt hier jedoch Links zu Webseiten, auf denen sich entsprechende Informationen in der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedstaates befinden.

(G. Sijanski)

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