Acht nationale europäische Datenschutzbeauftragte haben fast 500 Internetseiten auf Ihre Vereinbarkeit mit von gespeicherten Cookies mit dem Rechtsrahmen der EU überprüft. Dies gab die Art. 29-Datenschutzgruppe der EU in einer Pressemitteilung bekannt. Nach Ansicht der Datenschutzbeauftragten seien die Ergebnisse im Wesentlichen zufriedenstellend. Die meisten Webseiten informieren demnach über den Einsatz von Cookies, und fordern eine aus Sicht der Datenschützer notwendige Einwilligung für die Nutzung von Cookies. Kritisiert wird die oftmals übermäßig lange Speicherdauer der Cookies von bis zu 7985 Jahren [sic!].
Zeitgleich mit der Pressemittelung veröffentlichte die Art. 29-Datenschutzgruppe ein neues Arbeitspapier (WP 229), welches die Ergebnisse der Erhebung im Einzelnen darlegt. Bisher ist das Arbeitspapier nur auf Englisch verfügbar.
http://www.delegedata.de/2015/02/europaeische-datenschutzbehoerden-pruefen-cookie-einsatz-auf-beliebten-webseiten/
http://ec.europa.eu/justice/data-protection/article-29/documentation/opinion-recommendation/files/2015/wp229_en.pdf