EuGH Urteil zum Karusselbetrug vom 12.1.06

Die Dritte Kammer des Europäischen Gerichtshofes hat durch Urteil vom 12.01.2006 entschieden, dass Gesellschaften, die ohne ihr Wissen in einen „Karussellbetrug“ verwickelt waren, einen Anspruch auf Erstattung der Vorsteuer haben. Laut Pressemitteilung des Gerichts wird im Falle einer Lieferkette das Recht eines Steuerpflichtigen auf Vorsteuerabzug nicht dadurch berührt, dass ein anderer Umsatz in der Kette mit einem Betrug behaftet ist, ohne dass der Steuerpflichtige davon Kenntnis hat oder haben kann.

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