Abgesehen von der konkreten Höhe des zu zahlenden Betrages hat der EuGH die Entscheidung der Europäischen Kommission ein Zwangsgeld gegen Microsoft zu verhängen bestätigt. Die Kommission hatte die Maßnahme gegen den US Softwareriesen verhängt, weil das Unternehmen seinen Wettbewerbern nicht zu angemessenen Bedingungen Zugang zu den Interoperabilitätsinformationen gestattet hatte. Das Zwangsgeld wurde von 899 auf 860 Mio. Euro herabgesetzt.