In einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof eine allgemeine Pflicht zur Einrichtung eines Filtersystems für Betreiber sozialer Netzwerke im Internet verneint. Die Entscheidung ist auch in Hinblick auf die anstehende juristische Begutachtung des ACTA-Abkommens von Interesse. Die Entscheidung steht bereits in Deutsch und ebenso in der Verfahrenssprache Niederländisch zum Download bereit.