EuGH: Domain „galileo.eu“ für EU-Kommission reserviert

Laut einem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Februar 2009 ist die Domain „galileo.eu“ für die Europäische Union reserviert, selbst wenn diese noch keinen dementsprechenden Antrag gestellt hat. Geklagt hatte die Galileo Lebensmittel GmbH & Co. KG, die Inhaberin der Wortmarke „Galileo“ ist. Die beantragte Registrierung der Domain „galileo.eu“ war zurückgewiesen worden, nachdem „galileo.eu“ von der Kommission als „für die Nutzung durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft reservierten Domänennamen“ eingestuft wurde. Das Rechtsmittel auf Aufhebung des Beschlusses des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 28. August 2007, (Galileo Lebensmittel/Kommission) wurde zurückgewiesen. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Domain für die Kommission reserviert sei und der Kläger daher nicht eingetragen werden könne.

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