EuGH: Datenschutz für Musikpiraten

Der Europäische Gerichtshof hat die Verfolgung illegaler Musik-Downloads gebremst. Die Productores de Música de España (Promusicae), eine spanische Vereinigung der Produzenten und Herausgeber von Musikaufnahmen und audiovisuellen Aufnahmen, wollte den Provider Telefónica de España SAU zur Herausgabe von Kundendaten zwingen.
Promusicae rief die spanischen Gerichte an, um Telefónica zur Offenlegung personenbezogener Daten ihrer Kunden zu bewegen, deren IP-Adresse, Tag sowie Zeit der Verbindung bekannt sind. Nach Ansicht von Promusicae verwenden diese Kunden das Programm KaZaA zum Austausch von Dateien über Peer to peer-Netzwerke, für die die Urheber- und Lizenzrechte bei den Mitgliedern von Promusicae liegen. Die erwünschten Informationen, sollten die zivilrechtlichen Klageerhebung gegen die Betroffenen ermöglichen. Die Weitergabe solcher Daten ist in Spanien jedoch nur im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen erlaubt, nicht aber um zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen. Das das entsprechende spanische Gesetz befand der EU für europarechtskonform. Auch für Musikpiraten im Internet gelte der Datenschutz. Dieser Datenschutz dürfe nicht durch das Urheberrecht von Musikproduzenten ausgehebelt werden. Gemäß derzeit geltender EU-Richtlinien bestehe kein Zwang für die Mitgliedstaaten, Telekommunikationsunternehmen zur Weitergabe personenbezogener Daten für zivilrechtliche Verfahren zu verpflichten. Diese könnten eine solche Verpflichtung aber vorschreiben, solange kein Ungleichgewicht zwischen Urheberrechtsschutz und Datenschutz entstünde.

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