EU-Vorschriften zur elektronischen Kommunikation und der Telekommunikation in etlichen Staaten noch nicht umgesetzt

Die EU-Kommission hat am 7. Juli 2005 Aufforderungsschreiben an elf Mitgliedstaaten verschickt, die die EU-Vorschriften im Bereich der elektronischen Kommunikation und der Telekommunikation noch nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben. Diese neue Runde von Vertragsverletzungsverfahren betrifft die Tschechische Republik, Griechenland, Frankreich, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien und Finnland. Zu den Hauptproblemen zählen die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden im Bereich der Telekommunikation, die Bestimmungen über die Übertragbarkeit von Rufnummern, vollständige Teilnehmerverzeichnisse, die Festlegung von Universaldienstanbietern und die Verfügbarkeit des europäischen Notrufs 112.

(K. Komnios)

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