Mit der „Verordnung zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an die Leistungsaufnahme externer Netzteile bei Nulllast sowie ihre durchschnittliche Effizienz im Betrieb“ will die EU-Kommission stromfressende Netzteile zukünftig verhindern. Netzteile verbrauchen meist selbst dann Strom, wenn keine Geräte angeschlossen, oder Akkus aufgeladen werden. Um dies zu verhindern hat die Kommission in der Verordnung, die am 07. April 2009 verkündet wurde und am 27. April in Kraft treten wird, für Netzteile Obergrenzen für den Stromverbrauch der externen Netzteile bei Nulllast festgelegt. Dabei wird gemäß Artikel 6 der Verordnung auf sich im Anhang befindliche unverbindliche Referenzwerte der aktuell leistungsfähigsten Produkte und Technologien, die zurzeit auf dem Markt erhältlich sind, verwiesen. Die Ökodesign-Anforderungen zur Nulllast sind gestaffelt und sollen nach einem (Anhang 1, Absatz 1), respektive zwei Jahren (Anhang 1, Absatz 2) gelten. Alte externe Netzteile betrifft diese Regelung jedoch nicht.