Das sogenannte „Umbrella Agreement“ legt Standards für den Schutz personenbezogener Informationen beim Austausch von Daten zwischen Polizei und Justiz für Strafverfolgungszwecke fest und gilt sowohl für US-Behörden, die gegen Europäer ermitteln, als auch für europäische Behörden, die gegen Amerikaner vorgehen.
Neben verbindlichen Regeln für den Umgang mit Namen, Adressen und Vorstrafen bei Strafermittlungen sieht die Vereinbarung unter anderem eine Klagemöglichkeit für EU-Bürger gegen den Missbrauch ihrer Daten in den USA vor. Auch eine Korrektur fehlerhafter persönlicher Daten wird künftig möglich sein. Darüber hinaus regelt das Abkommen auch die Weitergabe von Informationen an Drittländer.
Kritisiert wird das Abkommen unter anderem von der Linksfraktion im EU-Parlament, welche bemängelt, dass viele Formulierungen zu vage seien. So sei beispielsweise mangels festgeschriebener Speicherfristen unklar, wann die jeweiligen ausgetauschten Daten wieder gelöscht werden müssten – in der Vereinbarung selbst findet sich lediglich die unscharfe Formulierung, dass Daten so lange gespeichert werden dürfen, wie es „notwendig oder angemessen“ erscheint.
Mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments kann das Abkommen nun in Kraft treten. Es soll noch in diesem Jahr ratifiziert werden.
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