Das Europäische Parlament hat am 14. Dezember mehrheitlich eine Richtlinie zur Speicherung von Telekommunikationsdaten angenommen. Demnach können Telefonate, SMS-Kurzmitteilungen und Daten der Internetnutzung für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten und höchstens zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Kommunikation gespeichert werden. Der Inhalt der Nachrichten bleibt unangetastet und wird nicht ausgewertet. Mit dieser Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten sollen Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten, wie sie von jedem Mitgliedstaat in seinem nationalen Recht bestimmt werden, verbessert werden. Der Vorschlag der EU-Kommission hatte bereits Ende September heftige Diskussionen bei Datenschützer (siehe Nachricht vom 29.09) ausgelöst. Ziel der jetzt beschlossenen Richtlinie sei die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten, heißt es in der Pressemitteilung des EU-Parlaments.