Die Europäische Kommission wird ein kartellrechtliches Prüfverfahren wegen des möglichen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung in der Online-Suche unter Verstoß gegen die europäischen Kartellrechtsvorschriften (Artikel 102 AEUV) gegen Google Inc. einleiten, um festzustellen, ob diesbezügliche Beschwerden von Mitbewerbern berechtigt sind. Vor einem Jahr hatte die Kommission bereits gegen den Konkurrenten Microsoft ein Verfahren wegen des Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung angestrebt, wobei damals die standardmäßige Vorinstallation des Internet Explorer Browsers bei Microsoft Betriebssystemen gerügt wurde.