Die ‚Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten‘ der Europäischen Kommission hat ein ‚Arbeitspapier über die Frage der internationalen Anwendbarkeit des EU-Datenschutzrechts bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Internet durch Websites außerhalb der EU‘ veröffentlicht (http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/dataprot/wpdocs/wp56_en.pdf). Es wird erläutert, auf welche Weise die strengen EU-Auflagen zum Datenschutz auch außerhalb der EU durchgesetzt werden können.