EU-Ausschuss empfiehlt Ablehnung des Data Privacy Framework

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und innere Angelegenheiten des EU-Parlaments hat empfohlen, den Angemessenheitsbeschluss für das Data Privacy Framework abzulehnen.

Die EU-Kommission hatte vor, die USA als sicheres Drittland im Sinne der DSGVO zu benennen, nachdem der EuGH 2020 das Vorgängerabkommen (Privacy Shield) für unwirksam erklärt hatte

Nach Ansicht des EU-Ausschusses biete da das von US-Präsident erlassene Dekret (Executive Order) keinen ausreichenden Schutz. Die in dem Dekret getroffenen Maßnahmen könnten schließlich jederzeit vom Präsidenten geändert oder gar zurückgenommen werden. Zudem sei das Dekret in vielen Punkten zu vage und unbestimmt. US-Gerichte hätten so noch genug Spielraum, um Massenüberwachungen durch US-Behörden für rechtmäßig zu erklären. Dazu kommt, dass das Dekret nicht für Daten gilt, auf die Geheimdienste aufgrund des Cloud-Act und des Patriot-Act Zugriff hätten. Auch gebe es kein bundesweit gültiges Datenschutzrecht.

Die Entscheidung des Ausschusses ist rechtlich allerdings nicht bindend.

Quelle: https://www.computerwoche.de/a/ausschuss-empfiehlt-ablehnung-des-data-privacy-framework,3613883