Zum zweiten Mal hat ein US-Gericht in einer gegen Google gerichteten Klage festgestellt, dass das zeitweilige, automatische Archivieren von Webseiten und Usernet-Beiträgen auf den Servern von Suchmaschinenbetreibern nicht amerikanische Urheberrechte verletze.
Die Klage eines US-Bürgers wurde mit der Begründung abgelehnt, dass keine willentliche Urheberrechtsverletzung vorliege, wenn der Internet-Provider Daten automatisch, ohne menschlichen Einfluss, archiviere und Usern zu Verfügung stelle. So entschied das United States District Court for the Eastern District of Pennsylvania vergangene Woche.