In der Online-Zeitschrift ‚Telepolis‘ findet sich in der Ausgabe vom 04.05.2001 der „Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes (IFG)“. Auf unsere Anfrage hin hat das Bundesinnenministerium jedoch dementiert, dass es sich bei diesem veröffentlichten Entwurf um einen offiziellen Text handelt: ‚…teile ich Ihnen mit, daß es noch keinen offiziellen, regierungsabgestimmten Entwurf zum IFG gibt. Der auf der Homepage von ‚Heise‘ eingestellte Text ist auch nicht mit dem Entwurf des Bundesministeriums des Innern identisch, der den anderen Bundesressorts im Dezember vergangenen Jahres zur Stellungnahme zugeleitet worden ist. Abgesehen von diversen redaktionellen Fehlern weicht dieser Text teilweise auch inhaltlich vom BMI-Entwurf ab. […] Die einleitenden Ausführungen von Telepolis/Christiane Schulzki-Haddouti enthalten ebenfalls unrichtige Angaben, insbesondere bzgl. der Kostenregelung (die obere Kostengrenze beträgt nicht 4.000 DM, sondern 1.000 DM). Die Abstimmung zum BMI-Entwurf ist noch nicht abgeschlossen; mit einer Vielzahl von Änderungen ist zu rechnen.‘