Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz

Das Bundesministerium der Justiz hat Ende Oktober einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz vorgelegt, der Rechtsanpassungen im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung beinhaltet:

  1. Erleichterung der elektronischen Kommunikation und Reduzierung von Medienbrüchen durch
        a) die Möglichkeit, Anträge oder Erklärungen als Scans an Gerichte zu übermitteln. Dies soll in der Praxis Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, in die Lage versetzen, in Papierform abgefasste Erklärungen von Privatpersonen mit den Mitteln des elektronischen Rechtsverkehrs zu übermitteln.
        b) die Möglichkeit zur Kündigung durch einen elektronischen Schriftsatz (§ 130e ZPO n.F.). Aufgrund der Schriftformerfordernis können Kündigungen bislang im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs nicht wirksam ausgesprochen werden.
        c) Ermöglichen der digitalen Rechnungsstellung von RechtsanwältInnen durch Wegfall des Schriftformerfordernisses
        d) Erleichterung der Kommunikation zwischen Unternehmen und Justiz durch die im Onlinezugangsgesetzes (OZG) verankerte elektronische Anbindung von Unternehmen an das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach in Verbindung mit der Identifizierung per ELSTER.
  2. Förderung des Umstiegs auf elektronische Akten durch das Ermöglichen von sog. Hybridakten (Akten, welche aus papierbasierten und elektronischen Teilen bestehen), welche bisher so nicht zulässig sind.
  3. Flexiblere Terminierung von Hauptverhandlungen durch die Möglichkeit zur Teilnahme an strafgerichtlichen Revisionshauptverhandlungen per Videokonferenz

 

Quellen: