Den Entwurf des Bundesinnenministeriums zu einem Gesetz zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften hat das Bundeskabinett am 04.02.2009 beschlossen. Ziel dieses Vorhabens ist es, für den elektronischen Rechtsverkehr mittels eines Bürgerportals geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, damit dieser ähnliches Vertrauen genießt wie auf Papier niedergeschriebene Vorgänge. Somit soll auch ermöglicht werden, dass ab 2010 eine rechtssichere Zustellung elektronischer Dokumente gewährleistet wird.