Die über das beA laufende Kommunikation lässt sich unterwegs auf einem Server der das System betreibenden Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mit einem Hardware-Sicherheitsmodul (HSM) „umschlüsseln“, was die durchgehende Vertraulichkeitskette durchbricht. Die Bundesregierung erklärte nun als Antwort auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion: Das beim beA praktizierte Verfahren sei „auch in anderen sicherheits-sensiblen Bereichen üblich“.
Entschüsselungsrisiko beim beA – Risikoeinschätzung der Bundesregierung
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