Entscheidung des EuGH: Keine Privatkopie aus einer illegalen Quelle

Der EuGH hat in einer aktuellen Entscheidung festgestellt, dass mit der sog. Copyright-Richtlinie (konkret: Art. 5 Abs. 2 Buchst. b und Abs. 5 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. L 167, S. 10) sowie der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (ABl. L 157, S. 45, Berichtigungen ABl. 2004, L 195, S. 16, und ABl. 2007, L 204, S. 27) nur Privatkopien aus einer rechtmäßigen Quelle vereinbar sind. Die Mitgliedsstaaten dürfen demnach keine Rechtsvorschriften erlassen, die Privatkopien aus illegalen Quellen erlauben. Der Volltext der Entscheidung des EuGH kann hier abgerufen werden.