Elektronisches Testamentsregister

Nach der Änderung der Bundesnotarordnung wurde nun vom Justizministerium eine Verordnung zur Einrichtung und Führung eines zentralen Testamentsregisters erlassen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das zentrale Testamentsregister soll dazu beitragen, den allseits bekannten Problemen, die im Rahmen einer Nachlassfalles auftreten können, künftig besser vorzubeugen. So soll etwa der Verlust oder das Abhandenkommen von Testamenten verhindert und somit mehr Sicherheit im Rahmen von Erbfällen hergestellt werden.

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