Elektronische Unterschrift

Das ‚Dritte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften‘ ermöglicht es dem Bürger, amtliche Papiere zukünftig auch elektronisch zu unterschreiben. Das Gesetz ist im Bundesgesetzblatt Nr. 60 vom 27. August 2002 veröffentlicht und damit auch in Kraft getreten (http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl102s3322.pdf).

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