Einreichung elektronischer Dokumente beim BGH

Ein am 07. November vom Bundeskabinett beschlossenes Pilotprojekt eröffnet nun die Möglichkeit, Dokumente für bestimmte Verfahren beim BGH auch elektronisch einzureichen (http://www.bundesregierung.de/top/dokumente/Artikel/ix_61773.htm). Voraussetzung dafür ist jedoch, dass ‚…die Form des Dokumentes für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet ist und dass das Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist‘. Alle Einzelheiten zu den Formerfordernissen findet man auf der Seite der Bundesregierung (http://www.bundesregierung.de/dokumente/Artikel/ix_61772.htm).

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