Eingeschränkte Einschränkung für schrankenlose Überwachung durch die NSA

Der vom US-Repräsentantenhaus angenommene Gesetzentwurf zur Einschränkung der Überwachung von US-Amerikanern durch die NSA ist auf seinem Weg von den Ausschüssen ins Plenum entscheidend verändert worden. Die Vorsitzenden beider Parteien im US-Repräsentantenhaus haben sich auf eine abgeänderte Fassung des Entwurfs für ein NSA-Reformgesetz geeinigt. In einer entscheidenden Passage wurde der Entwurf so stark verändert, dass die Massenüberwachung von US-Amerikanern nicht mehr spürbar eingeschränkt wird. Es geht um Verbindungsdaten, die künftig von den Providern gespeichert werden müssen. Die NSA soll diese nur auf Anfrage einsehen dürfen. Geändert wurde nun der "spezifische Suchbegriff" ("Specific Selection Term") den diese Anfrage enthalten muss. Im ursprünglichen Entwurf hieß es auf Seite 12, dieser Suchbegriff müsse eine Person, eine Rechtspersönlichkeit oder ein Konto eindeutig beschreiben. Im neuen Entwurf heißt es hingegen auf Seite 13, das sei ein separater Begriff, der von der Regierung genutzt werde, um die Datenmenge zu begrenzen – so wie eine Person, eine Rechtspersönlichkeit, ein Konto, eine Adresse oder ein Gerät. Wenn die Regierung aber nur irgendeine Begrenzung angeben müsse, könne das auch eine Postleitzahl sein, in deren Gebiet dann alle Verbindungsdaten überwacht werden. Im Ergebnis werden die geplanten Änderungen kritisch und als unzureichend betrachtet. Insbesondere der Umstand, dass künftig nicht die Dienste wie die NSA selbst, sondern die jeweiligen Telefonanbieter die Verbindungsdaten der Amerikaner speichern werden, wird als Augenwischerei empfunden, da die Dienste wie beschrieben auch künftig einen nahezu uneingeschränkten Zugriff auf selbige haben dürften.

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