Einfuhr und Inverkehrbringen von Spielen

Griechenland soll sich vor dem Europäischen Gerichtshof wegen des Verstoßes gegen das Verbot „an öffentlichen und privaten Orten, einschließlich der Räumlichkeiten, die Internet-Dienstleistungen anbieten (Cyber-Cafés), elektrische, elektromechanische und elektronische Spiele, darunter auch Computerspiele, zu installieren und zu betreiben“ verantworten (http://europa.eu.int/…guiLanguage=en). Die Europäische Kommission vertritt die Auffassung, dass das entsprechende griechische Gesetz vom 29. Juli 2002 nicht mit den Bestimmungen des EG-Vertrags zum freien Waren- und Dienstleistungsverkehr und zur Niederlassungsfreiheit vereinbar ist.

Related Links