Der neue Entwurf des Landespolizeigesetzes in Sachsen-Anhalt sorgt aktuell für angeregte Diskussionen. Insbesondere der geplante neue Paragraph 33 steht hierbei im Zentrum der Betrachtung, da er eine Legitimationsgrundlage zur Mobilfunkabschaltung vorsieht. Es bleibt abzuwarten, ob diese Regelung trotz der aktuellen Debatte so bestehen bleiben wird. Der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens kann auf der Webseite des Landtages in Magdeburg verfolgt werden. Ebenso steht dort der Gesetzesentwurf zum Download bereit. Als nächster Verfahrensschritt steht die weitere Beratung im parlamentarischen Innenausschuss, die Ende Januar stattfinden soll, an.