Eilnachricht: PDS-Antrag zum NATO-Konzept zurückgewiesen

In seinem Urteil von heute, dem 22.11.2001, hat das Bundesverfassungsgericht aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 19. Juni 2001 den Antrag der PDS-Bundestagsfraktion in Sachen NATO-Konzept im Organstreitverfahren zurückgewiesen (http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es20011122_2bve000699). Zur Begründung führt das BVerfG u.a. an:’… Das Konzept 1999 stellt keine Änderung des NATO-Vertrages

dar (1.) . Für die Fortentwicklung des Vertrages unterhalb der Schwelle

der Vertragsänderung ist eine Zustimmung des Bundestages nicht erforderlich

(2.). Durch die Zustimmung zum Konzept 1999 sind auch weder die Grenzen

des Zustimmungsgesetzes zum NATO-Vertrag noch die Zweckbestimmung der

NATO als Bündnis der Friedenswahrung überschritten (3.).‘

Zum ersten Mal wurde auch eine englische Version des Urteils veröffentlicht (http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es20011122_2bve000699en).

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