In seinem Urteil von heute, dem 22.11.2001, hat das Bundesverfassungsgericht aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 19. Juni 2001 den Antrag der PDS-Bundestagsfraktion in Sachen NATO-Konzept im Organstreitverfahren zurückgewiesen (http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es20011122_2bve000699). Zur Begründung führt das BVerfG u.a. an:’… Das Konzept 1999 stellt keine Änderung des NATO-Vertrages
dar (1.) . Für die Fortentwicklung des Vertrages unterhalb der Schwelle
der Vertragsänderung ist eine Zustimmung des Bundestages nicht erforderlich
(2.). Durch die Zustimmung zum Konzept 1999 sind auch weder die Grenzen
des Zustimmungsgesetzes zum NATO-Vertrag noch die Zweckbestimmung der
NATO als Bündnis der Friedenswahrung überschritten (3.).‘
Zum ersten Mal wurde auch eine englische Version des Urteils veröffentlicht (http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es20011122_2bve000699en).