eBay-Versteigerungen – Umsatzsteuerpflicht

Mit Urteil vom 19.12.2013 (Az.: 1 K 1939/12) hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschie-den, dass grundsätzlich immer nur der tatsächliche Inhaber eines eBay-Nutzerkontos die Umsatz-steuer für umsatzsteuerpflichtige Verkäufe abzuführen hat. In dem Fall ging die Finazverwaltung irrtümlich davon aus, dass eine GbR unter dem gewählten Nutzernamen tätig war. Das Gericht kam zu einem anderen Ergebnis und hob die entsprechenden Steuerbescheide nun auf. Die Entscheidung des FG Baden-Württemberg kann unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden.

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