Nachdem am vergangenen Donnerstag der Deutsche Bundestag dem Entwurf für das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (auch E-Government-Gesetz genannt) zugestimmt hat, wird sich nun der Bundesrat als nächstes mit dem Gesetzesvorhaben befassen. Das geplante Gesetz soll die notwendigen Voraussetzungen für zeit- und ortsunabhängige Verwaltungsdienste schaffen. So sollen beispielsweise Ämter dazu verpflichtet werden einen elektronischen Kommunikationsweg (besser bekannt als E-Mail) anzubieten und elektronische Nachweise künftig leichter eingereicht und anerkannt werden. Auf Bundesebene soll zudem beispielsweise die Ermöglichung der Verwendung von De-Mail vorgeschrieben werden. Insbesondere dieser Punkt hat durch die aktuelle Debatte über die Sicherheit des De-Mail-Dienstes auch zu kritischen Anmerkungen zu diesem Gesetzesvorhaben geführt. Es bleibt abzuwarten wie der Bundesrat sich zu dem Gesetzesvorhaben verhalten und ob er die erforderliche Zustimmung erteilen wird. Über das Informations- und Dokumentationssystem des Bundestages (kurz: DIP) lässt sich der bisherige Gesetzgebungsprozess im Detail nachverfolgen.