Gegen den Online-Schuhverkäufer Spartoo wurde durch die französische Datenschutzbehörde CNIL eine Geldbuße von 250.000 Euro wegen diverser Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verhängt. So ließ Firma etwa Telefongespräche, die Mitarbeiter des Kundendienstes entgegennahmen, permanent und vollständig für angebliche Schulungszwecke aufzeichnen. Weiterhin wurden über die Hotline bei telefonischen Bestellungen auch Bankdaten von Kunden zum Zwecke der Mitarbeiterschulung erfasst und gespeichert. Alle diese Maßnahmen erachteten die Kontrolleure von CNIL als nicht erforderlich und nicht DSGVO-konform. Daher erachteten sie die Sanktion als angemessen.