Völlig überraschend ist am 26. Juni 2001 RA Dr. Patrick Mayer an einer Gehirnblutung verstorben.
Dr. Patrick Mayer hatte an den Universitäten Konstanz und Tübingen studiert. In Tübingen promovierte er 1998 zum Thema ‚Das Internet
im öffentlichen Recht – Unter Berücksichtigung europarechtlicher und völkerrechtlicher Vorgaben‘. Von 1995 bis 1999 war er Rechtsreferent
in der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg. Seit 1999 war er als Rechtsanwalt in der Stuttgarter Kanzlei Haver / Mailänder tätig.
Dr. Patrick Mayer war ein Experte für Rundfunk- und Medienrecht. Um die Rechtsfortbildung im Internetrecht hat er sich durch zahlreiche
Veröffentlichungen und nicht zuletzt durch seine bekannte Website www.artikel5.de verdient gemacht.
Die Redaktion des Juristischen Internetprojekts Saarbrücken ist von dem plötzlichen Tod von Dr. Patrick Mayer sehr betroffen und wird
ihn in guter Erinnerung behalten.
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