Dow Jones & Company Inc v Gutnick

Der ‚High Court of Australia‘ hat mit Urteil vom 10. Dezember 2002 entschieden, dass Klagen wegen verunglimpfender Inhalte im Internet an jedem Ort verhandelt werden können, an dem die Publikation erschienen ist (http://www.austlii.edu.au/au/cases/cth/high_ct/2002/56.html). Im vorliegenden Fall erhob die ‚Company Inc v Gutnick‘ mit Sitz in Melbourne Klage gegen ‚Dow Jones‘ mit Sitz in den USA wegen eines auf den Seiten von ‚Dow Jones‘ veröffentlichten Berichts.

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