Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Verwendung des Namens einer Anlagegesellschaft keine Verletzung des Namensrechts der Gesellschaft ist, wenn dem Namen noch der Zusatz "-schaden" angefügt ist.
Ein Rechtsanwalt hatte zur Gewinnung von Kunden eine solche Domain registriert und geschädigten Kunden auf der verlinkten Internetseite rechtliche Hilfe angeboten. Das OLG Frankfurt sah durch den Zusatz keine Verwechslungsgefahr gegeben. Auch einen wettbewerbsrechtlichen Anspruch verneinte das OLG. Die Tätigkeitsfelder der Anlagegesellschaft und des Rechtsanwalts lägen derart weit auseinander, dass es an einem für ein konkretes Wettbewerbsverhältnis erforderlichen Branchennähe fehle.
Urteil des OLG Frankfurt im Volltext in der Landesrechtsprechungsdatenbank Hessen