Die Versandapotheke Doc Morris hat am Montag, 25. Mai 2009 ihre deutsche Filialapotheke in Saarbrücken unverzüglich schließen müssen, nachdem das saarländische Gesundheitsministerium die Betriebsgenehmigung entzogen hatte. Dabei berief sich das Gesundheitsministerium auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Mai 2009 zur Niederlassungsfreiheit. Mit dem Urteil wurde die deutsche Regelung bestätigt, wonach nur Apotheker mit Kammerzulassung Apotheken betreiben und maximal drei Filialen besitzen dürfen. Damit soll eine Kettenbildung von Apotheken vermieden werden.
Die Schlussanträge des Generalanwalts Yves Bot, sowie das Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 30. März 2007 sind auf den Seiten des EuGH hinterlegt.