Digitale Signatur in der Bundesverwaltung

In einem Beschluss der Bundesregierung zur ‚Sicherheit im elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr

mit der Bundesverwaltung‘ wurden die Voraussetzungen einer flächendeckende Einführung der digitalen Signatur in der Bundesverwaltung geschaffen (http://www.bmi.bund.de/Annex/de_16048/Kabinettbeschluss_zur_digitalen_Signatur.pdf). Neben der Strategie, den Standards und den Rahmenbedingungen zur Einführung der Signatur wurden auch die Authentisierung und Verschlüsselung der Online-Kommunikation festgelegt.

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