Digital Services Act in Kraft getreten

Der am 27. Oktober im EU-Amtsblatt veröffentlichte Digital Services Act (DSA) ist in Kraft getreten. Hauptziel der neuen Verordnung ist die Eindämmung von Hetze, Hass und politischen Extremismus im Internet und in sozialen Netzwerken. 

Das Gesetz enthält verbindliche Verhaltensvorschriften für Online-Plattformen. Die neuen EU-weiten Sorgfaltspflichten gelten für alle digitalen Dienste, die Verbraucher mit Waren, Dienstleistungen oder Inhalten versorgen. 

Behörden aller Art können auf Grundlage des neuen Gesetzes Host-Providern künftig ohne Richtervorbehalt grenzüberschreitende Anordnungen schicken, um gegen illegale Inhalte wie strafbare Hasskommentare, Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs oder die unautorisierte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke vorzugehen. Betroffene Plattformen müssen solche Angebote dann ohne unangemessene Verzögerung sperren oder blockieren und bei schweren Straftaten zudem der Polizei melden. 

Zu den erfassten digitalen Services gehören Vermittlungsdienste wie Internetprovider und Domain-Registrierstellen, aber auch soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter und TikTok. Ihre Pflichten variieren je nach Rolle, Größe und Auswirkungen. Für kleine Unternehmen gelten Ausnahmen. 

Durch das neue Gesetz soll zudem gezielte Werbung untersagt werden, wenn sensible Daten betroffen sind (z.B. sexuelle Orientierung, Religion und ethnische Zugehörigkeit). Für Minderjährige gilt ein „vollständiges Verbot“ personalisierter Anzeigen. 

Sehr große Online-Plattformen, die über 45 Millionen EU-Bürger erreichen, müssen Risikoabschätzungen durchführen und ausgemachte Gefahren etwa für die Demokratie, die öffentliche Sicherheit, die Grundrechte und den Jugendschutz minimieren.

Auch wenn die neue Verordnung als „Verfassung für das Internet“ angepriesen wird, wird von kritischen Stimmen angemerkt, dass sie kein grundsätzliches Verbot personalisierter Werbung mit Tracking sowie von Beeinflussungstechniken beinhalte.

Geltungsbeginn der Verordnung ist der 17. Februar 2024. Ab dann sind die Vorschriften auf alle betroffenen Unternehmen vollständig anwendbar. 

Quelle: https://www.heise.de/news/Plattformen-in-der-Verantwortung-Digital-Services-Act-in-Kraft-getreten-7343795.html