Art 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen (BGBl I S. 330) sieht ab dem 1. Mai 2000 eine Änderung des § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB
dahingehend vor, dass eine Geldschuld während des Verzugs für das Jahr mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen ist. Aktuelle
Informationen über den Basiszinssatz (und andere Zinssätze) bietet die Deutsche Bundesbank unter http://www.bundesbank.de/de/presse/faq/zinssatz.htm.
Auf den Seiten der Deutschen Bundesbank findet der Jurist auch sonst reichhaltige Informationen. Man kann die Monatsberichte im pdf-Format abrufen und sich rund um den Euro kundig machen, mit „Umstellungsmodalitäten und Rechtsgrundlagen“.