Der Euro

Am 01.01.2002 wird der Euro offizielles Zahlungsmittel vieler europäischer Länder sein und damit u.a. die Deutsche Mark ablösen. Dies bringt Veränderungen sowohl für den einzelnen Bundesbürger als auch für die Jurisprudenz mit sich. So bestimmt z.B. das Sechste Euro-Einführungsgesetz die ‚Umstellung der Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro‘. Weitere Rechtsgrundlagen zur Euroeinführung sowie Hintergrundinformationen und Umrechnungskurse bietet das ‚Bundesministerium der Finanzen‘ auf seiner Euro-Seite an.

Tipps und Hilfestellungen zum Umgang mit dem neuen Geld im Alltag gibt die ‚Aktionsgemeinschaft Euro. Hier findet man u.a. Antworten auf häufig gestellte Fragen und ein ‚Euro-ABC‘.

Die Euro-Bargeldeinführung birgt jedoch auch gewisse Kriminalitätsrisiken in sich. Welche dies sind und wie man sich als Einzelner davor am besten schützen kann, erfährt man bei ‚ProPK Online‘ (Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes). Beim ‚Blütentrainer‘ schliesslich kann man spielerisch beweisen, wie gut man bereits mit dem Euro vertraut ist und ob man echte Euroscheine von ‚Blüten‘ unterscheiden kann.

Lateinkennern und wissenschaftlich Interessierten sei noch der Aufsatz von Ioannis Pauli Agricolae, Professoris Iuris civilis in Studiorum Universitate Saravipontana, ‚De Evrone‘ (‚Über den Euro‘) empfohlen.

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