Die Debatte um die Gestaltung von Cookie-Bannern nimmt an Fahrt auf, und ein Thema rückt dabei immer stärker in den Fokus: die Notwendigkeit eines prominenten „Alles ablehnen“-Buttons. Was lange Zeit in einer rechtlichen Grauzone schwebte, wird durch aktuelle Gerichtsurteile und die Haltung der Datenschutzbehörden zunehmend klarer – die einfache Ablehnung von Cookies muss so unkompliziert wie die Zustimmung sein.
Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere Art. 4 Nr. 11 und Art. 7, sowie das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) in § 25 Abs. 1 fordern eine informierte und freiwillige Einwilligung des Nutzers. Dies impliziert, dass die Ablehnung von technisch nicht notwendigen Cookies nicht erschwert werden darf.
Ein wegweisendes Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 19. März
2025 (Az.: 10 A 5385/22) hat dies nun deutlich untermauert. Das Gericht entschied, dass Cookie-Banner, die eine „Alle akzeptieren“-Option anbieten, zwingend auch eine gleichwertige „Alles ablehnen“-Schaltfläche auf derselben ersten Ebene des Banners aufweisen müssen. Ist dies nicht der Fall, gelten die eingeholten Einwilligungen als unwirksam. Das Gericht sah in der Erschwerung der Ablehnung eine unzulässige Manipulation der Nutzer zur Zustimmung. Diese Linie wurde bereits zuvor vom Oberlandesgericht Köln am 19. Januar 2024 (Az. 6 U 80/23) bestätigt, das urteilte, dass die Ablehnungsoption genauso leicht zugänglich sein muss wie die Akzeptanz. Auch die Datenschutzkonferenz (DSK) hat bereits
2021 klargestellt, dass Cookie-Banner ohne eine echte Ablehnungsoption unzulässig sind.
Der Kern dieser Entscheidungen liegt im Prinzip der Freiwilligkeit der Einwilligung. Wenn Nutzer sich durch ein kompliziertes Ablehnungsverfahren oder die fehlende Option dazu gedrängt fühlen, allen Cookies zuzustimmen, ist die erteilte Einwilligung nicht mehr als freiwillig anzusehen und somit datenschutzrechtlich unwirksam.
Website-Betreiber müssen eine echte Wahlmöglichkeit schaffen, um den Anforderungen an eine transparente und faire Datenverarbeitung gerecht zu werden. Für Betreiber von Webseiten bedeutet dies akuten Handlungsbedarf: Der „Alles ablehnen“-Button ist keine Option mehr, sondern eine rechtliche Pflicht. Die Implementierung einer gleichwertigen Ablehnungsoption ist essenziell, um Bußgelder und Abmahnungen zu vermeiden und die Einwilligung der Nutzer rechtskonform einzuholen. Es geht darum, Transparenz und Nutzerkontrolle in den Vordergrund zu stellen und sicherzustellen, dass die digitale Privatsphäre der Nutzer respektiert wird
Quellen:
- Urteil zu manipulativem Cookie-Banner: „Alles ablehnen“-Schaltfläche ist ein Muss | Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
- VG Hannover, 19.03.2025 – 10 A 5385/22 – Cookie-Banner; Cookies; Einwilligungsbanner; personenbezogene Daten | Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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