Datentransfers in die USA: Das Bundesinnenministerium und das Data Privacy Framework

Das EU-US Data Privacy Framework bildet die neue Grundlage für den transatlantischen Datentransfer und soll Rechtssicherheit für Unternehmen gewährleisten. Nach dem Scheitern des Privacy Shield zielt dieses Abkommen darauf ab, die Bedenken des Europäischen Gerichtshofs hinsichtlich des US-amerikanischen Datenschutzniveaus auszuräumen. Kern des Frameworks sind Selbstzertifizierungen von US-Unternehmen, die sich zur Einhaltung spezifischer Datenschutzprinzipien verpflichten. Zudem wurden durch US-Präsidialerlass neue Rechtsbehelfe für EU-Bürger im Falle von Datenmissbrauch durch US-Nachrichtendienste geschaffen. Die Europäische Kommission bewertete diese Zusagen als ausreichend und erließ einen Angemessenheitsbeschluss.

Das Bundesinnenministerium unterstreicht die Bedeutung dieses Abkommens für die Wirtschaft und die Notwendigkeit grenzüberschreitender Datenflüsse. Innenministerin Faeser betonte jedoch jüngst die fortwährende Notwendigkeit der Einhaltung der US-Zusagen zum Schutz vor staatlicher Überwachung. Sie warnte davor, die Nutzung von US-Cloud-Diensten für deutsche Unternehmen zu gefährden, sollte es zu einer erneuten Unsicherheit in der Rechtsgrundlage kommen. Das Ministerium wird die Umsetzung des Rahmenwerks genau beobachten und erwartet, dass die versprochenen Schutzmechanismen effektiv greifen.

Sollte das Data Privacy Framework durch die USA aufgekündigt werden, hätte dies erhebliche Konsequenzen für europäische Behörden und Unternehmen. Ihnen würde die rechtliche Grundlage für den Datentransfer in die USA entzogen. Dies würde bedeuten, dass für jeden einzelnen Datentransfer alternative Rechtsinstrumente wie Standarddatenschutzklauseln (SCCs) oder Binding Corporate Rules (BCRs) geprüft und implementiert werden müssten. Für Behörden könnte dies die Zusammenarbeit mit US-amerikanischen Partnern erheblich erschweren. Unternehmen stünden vor der komplexen und kostspieligen Aufgabe, ihre Datenverarbeitungsverträge anzupassen und zusätzliche Schutzmaßnahmen zu implementieren, um weiterhin rechtskonform Daten in die USA zu übermitteln. Eine Aufkündigung würde somit eine erhebliche Rechtsunsicherheit schaffen und den transatlantischen Wirtschaftsverkehr empfindlich stören.


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