Datenschutzbeauftragter kritisiert Handydatenerhebung in Dresden

Der sächsische Datenschutzbeauftragte, Andreas Schurig, hat in einem jüngst veröffentlichten Bericht das Vorgehen der Behörden im Rahmen einer Demonstration gegen Rechtsextremismus, die im Februar in Dresden stattfand, scharf kritisiert. Die Erfassung von Mobilfunkdaten, die flächendeckend im Zuge der Demonstration erfolgt war, sei im Ergebnis unverhältnismäßig und daher rechtswidrig gewesen. Eine Abwägung der betroffenen Rechtsgüter sei entweder nur unzureichend oder gar nicht erfolgt. In dem mehr als fünfzig Seiten langen Bericht werden die genauen Umstände der Datenerhebung und deren rechtliche Einordnung detailliert beschrieben. Der Vorfall stellte sich laut Bericht im Nachhinein auch in puncto Ausmaß und Umfang als bislang einmalig in Deutschland heraus.

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