Datenschutzaufsicht in Hamburg erlässt Anordnung gegen Google

(hmbbfdi, 30.9.2014) Der Hamburgische Beauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit hat in der vergangenen Woche gegen  Google Inc. eine Verwaltungsanordnung mit dem Ziel, Verstöße gegen das Telemediengesetz und das Bundesdatenschutzgesetz zu beseitigen. Das US-Unternehmen wird darin verpflichtet, bei der Nutzung unterschiedlicher Google-Dienste anfallende Daten  nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zu erheben und zu kombinieren. Nach Auffassung der Datenschutzbehörde greift die bisherige Praxis der Erstellung von Nutzerprofilen weit über das zulässige Maß hinaus in die Privatsphäre der Google-Nutzer ein. Google wird verpflichtet, technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass deren Nutzer künftig selbst über die Verwendung der eigenen Daten zur Profilerstellung entscheiden können.

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