Datenschutz – Frankreich

Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat erstmals die Nutzung eines, auf der kombinierten Erfassung zugleich der Fingerabdrücke sowie des Venenverlaufs der Hand basierenden, Gerätes zugelassen. Das Gerät soll im Bereich der Zugangskontrolle zum Arbeitsplatz Nutzung finden. Es handelt sich dabei um die erste Anfrage betreffs der Nutzung eines Gerätes, das auf zwei biometrischen Erkennungssystemen zugleich basiert. Die CNIL begründete ihre Entscheidung mit dem Risiko eines möglichen Identitätsdiebstahls, das, so die CNIL weiter, mit der simultanen Nutzung zweier Erkennungssysteme minimiert werden könne. Zugleich wies die CNIL darauf hin, dass diese Genehmigung lediglich für die beantragende Firma gelte. Andere Organisationen, die den Einsatz eines solchen oder eines vergleichbaren Geräts wünschen, müssten dies gesondert beantragen.

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