Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Ulrich Kühn hat gegenüber der Senatskanzlei aufgrund der Nutzung von Zoom eine formale Warnung ausgesprochen. Die Senatskanzlei wiederum erwägt nun den Gang vors Verwaltungsgericht, um Klage gegen diese formale Warnung einzulegen.
Hamburg steht ein datenschutzrechtlich unproblematisches Videokonferenztool zur Verfügung. „Es ist daher unverständlich, warum die Senatskanzlei auf einem zusätzlichen und rechtlich hoch problematischen System besteht“, so Kühn.