Anfang Juli hat die EU Kommission entschieden, dass zukünftig personenbezogene Daten frei aus der EU nach Argentinien übermittelt werden können, ohne dass zusätzliche Garantien erforderlich sind, um den Anforderungen der EU Datenschutzrichtlinie zu entsprechen. Argentinien ist damit das erste lateinamerikanische Land, ‚..das hinsichtlich des Datenschutzes den Status eines ‚Landes mit angemessenem Schutz‘ erhält‘. Die weiteren Länder, die diesen Status innehaben, sind auf den Seiten der Art. 29-Gruppe aufgeführt (http://www.europa.eu.int/comm/internal_market/privacy/adequacy_de.htm).