In dem am 9.2.2001 verkündeten Urteil im Fall British Horseracing Board Ltd and others gegen William Hill Organisation Ltd. hat der High Court in London (Chancery Division) erstmals auf der Grundlage der ‚Copyright and Rights in Databases Regulations 1997‘, mit dem die EU-Datenbankrichtlinie in das englische Recht umgesetzt wurde, entschieden. Unter anderem stellte der High Court dabei fest, dass auch ‚dynamische‘ Datenbanken vom Schutzbereich
dieser Bestimmungen erfaßt werden. Das Urteil ist auf dem Server des Courtservice (http://www.courtservice.gov.uk/judgments/judg_home.htm) im Volltext abrufbar.