Im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 16.1.2001 (L12) ist die Verordnung Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die
Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 22. Dezember 2000 veröffentlicht worden. Damit wird dieser Rechtsbereich auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt. Während er bisher im Brüsseler Übereinkommen von 1968 geregelt war und nicht zum Gemeinschaftsrecht gehörte, wird er mit dieser Verordnung sekundäres Gemeinschaftsrecht. Es bedarf deshalb auch keines Zusatzprotokolls mehr, um die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs zu begründen. Die Verordnung, die auch inhaltliche Änderungen gegenüber dem Brüsseler Übereinkommen enthält, tritt am 1. März 2002 in Kraft (http://www.jura.uni-sb.de/archiv/VOEuGV.pdf).