Conseil d’Etat

Der Conseil d’Etat ist eine der traditionsreichsten Einrichtungen der
französischen Verwaltung. Die wörtliche Übersetzung „Staatsrat“ kann
deutschsprachige Leser dabei leicht in die Irre führen: Der Conseil
d’Etat
ist oberstes französisches Verwaltungsgericht und hat auch
beratende Funktionen – ein Vergleich mit dem DDR-„Staatsrat“ ist daher fehl
am Platz. Traditionell sind die besten Absolventen der französichen
Elitehochschule „Ecole Nationale d’Administration“ (ENA) beim
Conseil d’Etat tätig, was ebenfalls zu seinem hohen Ansehen beiträgt.

Die graphisch ansprechenden Seiten bieten einen Überblick über die
Tätigkeit, die Zusammensetzung und die Geschichte des Conseil d’Etat
sowie einen Rechtsprechungsteil und Informationen über
Verwaltungsgerichtsbarkeiten weltweit. Leider sind – bis auf einen Teil des
letztgenannten Angebotes – alle Seiten ausschlie&szliglich in französischer
Sprache vorhanden.(thr.)

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