Nachdem drei Jahre lang über eine Reform des Urheberrechts in Chile heftig debattiert worden war, ist nun die Ley 20.435 durch Veröffentlichung im amtlichen Gesetzblatt am 04. Mai 2010 in Kraft getreten, wodurch das aus dem Jahre 1970 stammende Urheberrechtsgesetz geändert wurde (hier eine konsolidierte Fassung, herausgegeben von der Bibliothek des Nationalkongresses). Die Neuregelung erfolgte zum einen im Hinblick auf das seit 2004 geltende Freihandelsabkommen mit den USA, das beispielsweise eine Harmonisierung bei der Haftung von Internet-Service-Providern erforderlich machte; zum anderen bestand Reformbedarf, da es bislang an ausdrücklichen Schrankenregelungen im chilenischen Urheberrechtsgesetz gefehlt hatte. Nichtregierungsorganisationen wie z. B. „Derechos digitales“ oder die Initiative „Trato justo para todos“ hatten sich als Vertreter der chilenischen Internet-Nutzer für eine allgemeine Schrankenregelung im Sinne von „Fair Use“, also „Trato justo“ stark gemacht, doch stattdessen entschied sich der chilenische Gesetzgeber dafür, konkrete Schrankenregelungen wie etwa zugunsten von Bibliotheken oder für pädagogische bzw. wissenschaftliche Zwecke einzuführen (Art. 71 A bis S). In einem anderen Punkt aber waren die Proteste der chilenischen Internet-Nutzer erfolgreich: die im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit, bei Urheberrechtsverstößen Websites allein aufgrund von Verwaltungsentscheidungen schließen zu lassen, wurde vom Senat verworfen und stattdessen eine Regelung aufgenommen, wonach Schließungen von Websites nur aufgrund gerichtlicher Entscheidungen angeordnet werden können (Art. 85 L bis U).